Ich bin auch kein Jurist, aber Eigentümer diverser Miethäuse (BORUSSEN)

Jever, Mittwoch, 03.04.2024, 16:23 ( vor 233 Tagen ) @ Genios

r, und das ist eigentlich völliger Usus, das ein Nachmieter früher in die Wohnung reinkommt als der Mietvertrag beginnt. Ich rechne dem ausgezogenen dann kategorisch den vollen Monat ab, wie soll man das denn auch trennen beim Wasserverbrauch? OK, wenn die Wohnung mit Einzel-Wasserzähler ausgestattet ist (haben wir nirgendwo) ginge es, aber selbst dann wäre es für die paar Kröten kompletter Irrsinn. Wasser ist von allen Energieträgern der preiswerteste, die Leute glauben immer sie würden hunderte Euro im Jahr sparen wenn sie ne eigene Wasseruhr hätten ("die Müllers oben im Dachgeschoß duschen drei mal am Tag!!!!!"), das Gegenteil ist meistens der Fall weil die Stadtwerke für JEDE Wasseruhr eine Grundgebühr verlangen (die selbstverständlich vom Mieter über die Nebenkosten bezahlt wird). Gas könnte natürlich schon ein größerer Posten sein, wir haben aber praktisch überall Gas-Etagenheizung wo der ausziehende Mieter dann selbst dafür zuständig ist seinen Zähler zu kündigen. In unserem 10-Parteien-Haus haben wir die Heizkostenabrechnung (nicht die Nebenkostenabrechnung) an Brunata outgesourct, da sind an jedem Heizkörper Messröhrchen die täglich den Verbrauch an Brunata funken, da kann man dann tatsächlich taggenau das Auszugsdatum angeben wenn die Abrechnung erstellt wird.

Mein Tipp: wenn der da nicht gerade eine absurd hohe Summe verlangt, bezahl es einfach, ist den Streß nicht wert ;-)


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