O.T. : Hilfe bei Mietrecht…. (BORUSSEN)

cwks, Mönchengladbach, Mittwoch, 03.04.2024, 12:41 ( vor 27 Tagen ) @ Effe1976

Da hier immer Hilfe bei verschiedenen Themen angeboten wird, versuche ich es auch mal :)

Fall:

Wohnung wurde zum 31.01.23 gekündigt
Schlüsselübergabe an neuen Mieter (bei Anwesenheit des Vermieters) erfolgte zum 09.01.23

Nun besteht der Vermieter auf die Nebenkosten bis zum 31.01.23, obwohl der Nachmieter seit dem 09.01.23 jede Menge Wasser und Heizung verbraucht hat. Muss ich tatsächlich diese Kosten zahlen oder steht mir eine Nebekostenabrechnung bis zum 09.01.23 zu?

Lieben Dank für die Hilfe!

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