Gilt nicht sowas wie "Treu und Glauben"? (BORUSSEN)

Speedrich, Mittwoch, 03.04.2024, 13:39 ( vor 233 Tagen ) @ [unbekannter User]

§242 BGB. Danach müssten die Nebenkosten dem in Rechnung gestellt werden, der sie "verursacht" hat. Ansonsten gilt wahrscheinlich der Mietvertrag. Eurer endet am 31. und der neue beginnt womöglich erst am 01. Dann kann man eigentlich nur auf diesen Gesetzeskommentar zurückgreifen:

"Bei den verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkosten muss die Aufteilung nach dem tatsächlichen Verbrauch erfolgen. Das bedeutet, der Vermieter hat Zwischenablesungen der Zählerstände zum Zeitpunkt des Mieterwechsels vorzunehmen (BGH, Urteil vom 14.11.2007, Az.: VIII ZR 19/07). Ist das nicht möglich kann der Vermieter die Heiz- und Warmwasserkosten zeitanteilig oder nach Gradtagszahlen aufteilen, § 9b Abs.3 HeizkostenV." (nebenkostenabrechnung.de)

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Der Mensch denkt, das Chaos lenkt.


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