Ich fürchte da habt ihr schlechte Karten.... (BORUSSEN)

Genios, Mittwoch, 03.04.2024, 16:09 ( vor 233 Tagen ) @ [unbekannter User]

....bin zwar kein Jurist, habe mich aber desöfteren schon mit Mietrecht befassen dürfen. Diese Konstellation, in der ein Nachmieter schon früher in die Wohnung kann, gibt es ja tausendfach. Vielleicht halt nicht drei Wochen im Voraus in denen (gerade im Januar) schon einiges an Energie verbraucht werden kann.

In meinen Augen hätte man das im Übergabeprotokoll schriftlich festhalten müssen, zu wann ihr die Wohnung an den Nachmieter übergebt und daß für den Tag des Auszugs eine Zwischenablesung gemacht wird. Die Kosten dafür hätte ihr meine ich dann auch tragen müssen da der vorzeitige Auszug ja auf euren Wunsch geschah, aber die dürften geringer ausfallen. Wenn man jetzt nur von dem ausgeht, was schriftlich vorliegt, sieht es für mich so aus, als gäbe es den Nachmieter auf dem Papier erst ab dem 1.2. - und damit würde der Verbrauch bis zu dem Datum an euch hängenbleiben. Und da der Nachmieter hier anscheinend keine Anstalten macht, sich gütlich einigen zu wollen, habt ihr meiner Meinung nach wenig Chancen in dieser Sache.


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