Doch! (BORUSSEN)

silent_bob, Dienstag, 28.02.2023, 16:01 ( vor 634 Tagen ) @ Speedrich

nochmal "haus und grund":

Betriebsdauer bestehender Heizungen soll begrenzt werden

Muss eine Öl- oder Gasheizung durch einen technischen Defekt ausgetauscht werden, soll es eine Übergangsfrist von drei Jahren geben, bis die 65-Prozent-Regel zu erfüllen ist. Außerdem möchte Habeck die Nutzung von Öl- und Gasthermen über eine Betriebsdauer von mehr als 30 Jahren hinweg verbieten. So soll verhindert werden, dass bereits bestehende Altanlagen einfach unbegrenzt weiterbetrieben werden können.

verreckt dir also ab 2024 deine altanlage, darfste dir ne neue öl- oder gasheizung aufstellen lassen, die aber nach spätestens 3 jahren wieder abgerissen werden muss? irre...


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