Aus der MV (BORUSSEN)

Vengo, Mittwoch, 29.04.2026, 09:59 ( vor 4 Stunden, 5 Minuten ) @ benthefan

Also, eine Freistellung ist per Definition eine Entbindung von der Arbeitsleistung bei weiterhin bestehendem Arbeitsverhältnis. Das heißt es entbindet den Freistellenden nicht von dessen Pflicht (eben insbesondere der Bezahlung).

Habe ich was anderes gesagt? Dass das Arbeitsverhältnis weiter besteht, war überhaupt nicht das Thema, weil klar. Von daher war die Frage des "Fans" vollkommen unnötig.
Es gibt aber unterschiedliche Arten von Freistellungen, Vereinbarungen. Und zur Lohnfortzahlung, die du unterstellst, ob und in welcher Höhe, hast du mir nach wie vor keinen Beleg geliefert.
Eine Bekannte von mir ist momentan freigestellt, einvernehmlich. Und sie bekommt nur einen Teil ihres vorherigen Gehaltes.

Ich schließe das übrigens mitnichten aus, aber wenn rausgehauen wird "freigestellt unter Lohnfortzahlung" sollten Belege dafür geliefert werden, auch in welcher Höhe sich diese Lohnfortzahlung bewegt. Ansonsten ist es nur wieder dieses "Anti-Virkus-Gerede", da impliziert wird, dass er ein Abzocker ist. Ob du das jetzt willst oder nicht.


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