Aus der MV (BORUSSEN)

benthefan, Mittwoch, 29.04.2026, 09:42 ( vor 4 Stunden, 24 Minuten ) @ Vengo

Also, eine Freistellung ist per Definition eine Entbindung von der Arbeitsleistung bei weiterhin bestehendem Arbeitsverhältnis. Das heißt es entbindet den Freistellenden nicht von dessen Pflicht (eben insbesondere der Bezahlung).


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