völlig O.T.: Kennt sich jemand im Verwaltungsrecht aus? (BORUSSEN)

mailand71 , Burgdorf, Montag, 20.06.2022, 13:35 ( vor 669 Tagen ) @ JörgH.

Wesentlich ist, dass Du beim zuständigen Jugendamt den Platz geltend gemacht hast und von dort kein Platz zugewiesen werden konnte. Der Rest scheint dann relativ klar zu sein, s. z. B. hier oder hier. Die Gerichte kommen auch mit Klageeinreichungen von Laien gut klar, gerade in solchen Fällen.


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