Du hast das so weit schon richtig drauf. (BORUSSEN)

Sognando, nearest open pub, Mittwoch, 29.04.2026, 00:27 ( vor 1 Stunden, 20 Minuten ) @ Graf1900

ich verkaufe mein Anlagevermögen vor Ablauf der Abschreibungszeit und kann trotzdem die volle Summe, die ich anfangs aktiviert habe, abschreiben?

Da ist nichts anders als bei einem "normalen" Buchhaltungsvorgang. Angenommen, der Spieler hat 10 Mio gekostet, hatte einen Vierjahresvertrag und geht nach 3 Jahren für, sagen wir, wieder 10 Mio, dann werden 2,5 Mio Restbuchwert abgeschrieben, buchmäßig also 7,5 Mio Gewinn.

Bekomme ich bei einem Verkauf weniger Erlös als den Restbuchwert, dann kann ich die Differenz aus der Aktiva für diesen Posten abschreiben. Denn das ist mein eigentlicher Aufwand, den ich habe. Meinen Verlust des Anlagevermögens aus dem Verkauf. Erlöse ich mehr als den Restbuchwert, habe ich doch nichts mehr, was ich abschreiben kann.

Erlös und Aufwand dürfen nicht saldiert werden. Ob der Erlös mehr oder weniger als der Restbuchwert beträgt, ist egal. Der Posten "Aufwand aus Gewinn bzw. Verlust von Abgang Anlagevermögen" muss auf so oder so ausgewiesen werden.

------

Plan b, Unterpunkt 1: Alles weiter wie bisher, aber mit Arbeitskreis


gesamter Thread: