Zu vereinfacht, hast recht. (BORUSSEN)

benthefan, Dienstag, 28.04.2026, 09:13 ( vor 1 Stunden, 40 Minuten ) @ Schwimmbuchs
bearbeitet von benthefan, Dienstag, 28.04.2026, 09:18

Der AR kann die Abberufung aber initiieren. Darüber hinaus kann er die Wahl des Präsidenten verweigern.

Gemäß der Vereinsstruktur ist der Aufsichtsrat das Gremium, das die Mitglieder des Präsidiums bestellt (wählt) und auch wieder abberufen kann.
Der Aufsichtsrat wählt den Präsidenten und die Vizepräsidenten.
Abberufung: Da der Aufsichtsrat für die Wahl zuständig ist, besitzt er auch die Kompetenz zur Absetzung, falls das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist oder wichtige Gründe vorliegen.
Normalerweise wird das Präsidium für eine feste Amtszeit (z. B. drei Jahre) gewählt, kann aber innerhalb dieser Zeit durch den Aufsichtsrat neu besetzt werden, falls personelle Veränderungen notwendig sind


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