Immer noch nicht ganz richtig (BORUSSEN)

Schwimmbuchs, Dienstag, 28.04.2026, 11:36 ( vor 1 Stunden, 58 Minuten ) @ benthefan

Die Abwahl erfolgt durch die MV mit 2/3 der Stimmen. Eine Einberufung einer außerordentlichen MV kann der Aufsichtsrat, wenn das wohl des Vereins das erfordert und er muss der MV die Abwahl vorschlagen. Ist schon ein etwas weiterer Weg als eine Abberufung. Und das aktuell das wohl des Vereins eine MV zur Abwahl des Präsidiums erfordert, sehe ich so gar nicht, ehrlich gesagt.


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