tue ich mich noch schwer damit (BORUSSEN)

Graf1900, Dienstag, 28.04.2026, 20:28 ( vor 1 Stunden, 30 Minuten ) @ greensky

ich verkaufe mein Anlagevermögen vor Ablauf der Abschreibungszeit und kann trotzdem die volle Summe, die ich anfangs aktiviert habe, abschreiben?
Bekomme ich bei einem Verkauf weniger Erlös als den Restbuchwert, dann kann ich die Differenz aus der Aktiva für diesen Posten abschreiben. Denn das ist mein eigentlicher Aufwand, den ich habe. Meinen Verlust des Anlagevermögens aus dem Verkauf. Erlöse ich mehr als den Restbuchwert, habe ich doch nichts mehr, was ich abschreiben kann.


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