Das Verbot der 30 Jahre alten Heizkessel (BORUSSEN)

reina, Düsseldorf, Dienstag, 09.05.2023, 09:35 ( vor 565 Tagen ) @ silent_bob

habe ich nach §72 Abs. 2 GEG doch heute schon. Genauso wie die Ausnahmen hiervon nach §72 Abs. 3 bzw. §73 Abs. 1 GEG.
Das gibt es aber schon ein paar Jahre und ist nicht erst jetzt neu geplant.

Die geplante Änderung ist, dass bei einem Austausch keine Gasheizung mehr rein darf und das vorgesehene generelle Betriebsverbot ab 2044.


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