Fürsorgepflicht des Vereins (BORUSSEN)

Kulik, Freitag, 28.01.2022, 15:28 ( vor 816 Tagen ) @ Bomber

Sehr, sehr trauriger Tag für unseren Verein. Max völlig am Boden, aber irgendwie auch in manchen Momenten erleichtert, dass das irgendwann alles vorbei ist.

Was ich mich frage: Wenn ein Mitarbeiter im Oktober kommt und sagt, dass ihm die Kraft für den Job verloren geht und er aussteigen möchte, dürfte es in den Diskussionen ja schnell um den Gesundheitszustand gegangen sein. Wenn ein Mitarbeiter auf ein Burnout zusteuert oder sich mitten darin empfindet, hat man als Arbeitgeber doch eine Fürsorgepflicht diesem Mitarbeiter gegenüber.
Der hinter einem Burnout stehenden Depression begegnet man dann aber doch nicht damit, dass man den Mitarbeiter versucht „umzudrehen", dass er das alles ignoriert und weitermacht?!!

Fand ich sehr merkwürdig. Auch das Bonhof erzählte, dass man gestern erst richtig kalt erwischt worden ist von Eberls finaler Entscheidung: Wenn an der wichtigsten Stelle des Vereins jemand steht, der seit Monaten signalisiert, gesundheitlich nicht mehr in der Lage zu sein, den Job zu machen, muss ich doch mal den Worst Case Fall durchspielen, meine ich.

Der sehr reservierte Rolf Königs wirkte so, als glaube er, Maxi sei halt gerade etwas vom Hafer gestochen mit seiner neuen Freundin und er solle jetzt mal die Arschbacken zusammen kneifen und sich durchbeissen durch ein paar Monate, in denen man mal weniger Bock hat auf den Job. Es kam ja von ihm auch keinerlei Fürsorglichkeit oder Dank gegenüber Max.

Vielleicht schaut sich Königs die PK selbst nochmal an und versteht besser, dass Max Eberl einfach nicht mehr konnte...


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