Insolvenzantragspflicht (BORUSSEN)

Schwimmbuchs, Mittwoch, 28.09.2022, 18:21 ( vor 787 Tagen ) @ silent_bob

Vielleicht solltest du einfach mal in der InsO lesen. Da steht legaldefiniert, wann Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt, mithin diese Voraussetzungen für die antragspflicht eintreten.

Und was hat das jetzt mit zynischem Gelaber zu tun, wenn man dich auf Realitäten hinweist? Sagt ja keiner, das ne tolle Situation ist oder die in irgendeiner Weise halb so wild wäre. Ich habe nur ein leicht zu Unrecht zerrissenes Zitat ins rechte Licht gerückt. Das wird doch völlig unzynisch noch drin sein, oder?


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