Insolvenzantragspflicht (BORUSSEN)

silent_bob, Dienstag, 27.09.2022, 20:54 ( vor 788 Tagen ) @ Schwimmbuchs

Insolvenzordnung

ab dem Zeitpunkt der Produktionseinstellung bzw. Ausfalls der Einnahmen tickt die Uhr... 3 oder 6 Wochen sind verdammt schnell vorbei.

Ob das jetzt absehbare / bevorstehende / zu erwartende pleiten oder drohende insolvenzen genannt wird, ist haarspalterei. Hilft den Betrieben im Endeffekt nix. Außer du bist Lufthansa oder sonst wie ein grossunternehmen wie z.b. uniper, die dann vom Staat gerettet werden.

Und dass so viele Mittelständler bereit wären, für den Erhalt der Firma ans eingemachte zu gehen, wage ich mal stark zu bezweifeln. Von den kleinen e.k.'s mal ganz abgesehen, die meist so gut wie keine Reserven haben.

von den hier üblichen verdächtigen wird die Diskussion mal wieder schön akademisch geführt, weil die anscheinend ähnlich safe und schön warm im trockenen sitzen wie Beamte, im öffentlichen Dienst / örr beschäftigte oder transfergeldempfänger. Ich finde das einfach nur zynisch und zum kotzen...


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