oh man... (BORUSSEN)

silent_bob, Montag, 26.09.2022, 19:24 ( vor 789 Tagen ) @ StefanMG

keine einnahmen / kein umsatz bei laufenden verbindlichkeiten = zahlungsunfähig und zwingend muss ein insolvenzantrag gestellt werden!

und selbst wenn der staat das insolvenzrecht der aktuellen situation geschuldet "dehnen" würde, flattern dem unternehmer (der seine tätigkeit ja nur "temporär" ausgesetzt hat) trotzdem lustig die mahn- und vollstreckungsbescheide (auch vom finanzamt!) in den briefkasten.

zum faktenchecker fratscher sag ich bessser nix...


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