vflchris
vor 1216d @ Benne

Na ja, wenn die eine Seite sagt ich hätte gerne eine (BORUSSEN)

Abfindung von 10.000 €, damit ich der Vertragsauflösung zustimme, und die andere Seite stimmt dem zu, ist das für mich (wenn vielleicht auch nicht im arbeitsrechtlichen Sinne) eine einvernehmliche Vertragsauflösung. In dem Fall: einvernehmlich = ohne Gang vor ein Arbeitsgericht.


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