.... (BORUSSEN)

Benne, Erkelenz, Montag, 24.04.2023, 11:51 ( vor 1144 Tagen ) @ Potowski

„Bei einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag gibt es keinen Anspruch auf Abfindung. aus dem Arbeitsrecht.


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