.... (BORUSSEN)

Potowski, Montag, 24.04.2023, 11:57 ( vor 580 Tagen ) @ Benne

Kopiere doch den ganzen Text. ;-) :

„Bei einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag gibt es keinen Anspruch auf Abfindung. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird, ist reine Verhandlungssache zwischen Arbeitnehmer und -geber.

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"Es reicht nicht, keinen Plan zu haben. Man muss auch unfähig sein, ihn auszuführen."


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