Rechtliche Einschätzung Eberl & RB (BORUSSEN)

Kulik, Mittwoch, 17.08.2022, 10:10 ( vor 829 Tagen ) @ Bap

...wir wissen natürlich alle nicht, wie der GF-Anstellungsvertrag von Maxi aussieht. Ich vermute aber, dass der Verein bei der Ausgestaltung bereits im Blick gehabt hat, dass Eberl ein umworbener Sportdirektor in der Branche ist und eine Amtsniederlegung vertraglich antizipiert hat. Inklusive einer entsprechenden Wettbewerbsklausel.

Grundsätzlich handelt es sich ja um einen befristeten Arbeitsvertrag. Dies bedeutet, dass er während der Laufzeit lediglich außerordentlich gekündigt werden darf. Zudem sind bei einem Geschäftsführer zwei Dinge zu unterscheiden: Er vertritt die Organschaft als GF, gleichzeitig ist er aber Angestellter der GmbH. So lange er noch GF ist, gelten strengere Regeln als für den lediglich Angestellten, weswegen die clevere Gesellschafterversammlung bei Schwierigkeiten mit dem GF immer zunächst versucht, eine Beendigung des Angestelltenverhältnisses zu verhandeln, bevor sie ihn als GF abberuft.

Dies ist nun bei Eberl nicht mehr der Fall, was für Borussia erstmal negativ ist, denn jetzt ist das (grundsätzlich arbeitnehmerfreundliche) Arbeitsgericht bei einer Auseinandersetzung zuständig und nicht das Landgericht (dies wäre der Fall, wäre er noch GF).

Andererseits hätte ein Arbeitsrechtler Eberl vermutlich von seiner legendären PK abgehalten. Dass, was er dort erklärte, kam einer öffentlichen Amtsniederlegung gleich (äquivalent zur Abberufung durch die GmbH, nur ausgehend vom GF). Gerade, weil diese Amtsniederlegung für die Borussia zur Unzeit (Transferperiode, Abstiegskampf) erfolgte, könnte die Gesellschaft daraus einen Auflösungsschaden und Schadensersatz versuchen geltend zu machen.

Aus GF-Erfahrungen und auch als Vertreter der GmbH vor dem Arbeitsgericht würde ich als Außenstehender ohne jegliche Kenntnis des Vertrags folgendes vermuten:

Deswegen wird es zu einer Auflösung des noch bestehenden Angestelltenverhältnisses kommen und RB Leipzig der Borussia eine Entschädigung zahlen. Diese wird nach meiner Einschätzung aber deutlich geringer sein, als von Fans („20 Mio!") und Medien (BILD mit 10 Mio.) angenommen. Wer die Causa Eberl mit der von Nagelsmann vergleicht, verkennt, dass es bei Nagelsmann eine wesentlich unstrittigere Vertragskonstellation gab als bei Eberl, bei dem es einige Unwägbarkeiten gibt.

Alles über 5 Mio. (ggfs. zzgl. der Rückzahlung einer bei der Vertragsverlängerung möglicherweise gezahlten Signing Fee) würde mich überraschen, ich gehe sogar eher von 2-3 Mio. aus und freundlichen Worten, dass man Maxi viel Zufriedenheit bei seiner neuen Aufgabe wünscht.
Man müsste mal schauen, was DAX-Unternehmen beim vorzeitigen Wechsel von Vorständen bezahlt haben, wenn man darüber jegliche Wettbewerbsverbote eliminierte, aber viel mehr wird das nach meiner Erinnerung auch nicht gewesen sein.

Von daher denke ich auch, es wäre okay. Bei 5 Mio. würde ich an Borussias Stelle sofort einschlagen, weil man an einer Schlammschlacht genauso wenig Interesse hat wie Eberl und RB.

Warum der lange Vortrag? Die weitverbreiteten Thesen von „entweder die Rinderbrühe zahlt das, was wir uns vorstellen oder Maxi kann seinen ausgesetzten Arbeitsvertrag ohne Gehalt bis 2026 genießen" halte ich für ein vollkommen unrealistisches Szenario.


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