Rechtliche Einschätzung Eberl & RB (BORUSSEN)

Kulik, Mittwoch, 17.08.2022, 11:12 ( vor 628 Tagen ) @ [unbekannter User]

Du meinst, das Beibringen von Attesten bzw. medizinischen Gutachten geht nachträglich, nach so einer Zeit?
Glaube ich nicht. Eberl hätte sich damals krankschreiben lassen müssen. Hat er nicht, den Schritt wollte er offensichtlich nicht gehen. Hatte er das gemacht, gäbe es kein ruhendes Arbeitsverhältnis.
Deshalb imo eine andere Ausgangslage als die, die du beschreibst.

Eberl muss nur noch den Angestelltenvertrag kündigen, denn die Gesellschafterversammlung hat ihn ja schon als GF abberufen.

Und, ja, ich glaube, wenn er jetzt ein Gutachten vorlegt, welches ein über Monate (seit 2021) bestehendes Erschöpfungssyndrom attestiert, dann reicht dies zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages.

Eine Krankschreibung wäre nur nötig gewesen, um weiterhin Gehaltszahlungen des Arbeitgebers zu sichern. Darauf hat er meines Wissens verzichtet in der Übereinkunft über das ruhende Arbeitsverhältnis.

Und wann eine Erkrankung, die möglicherweise bereits seit längerem besteht, genau diagnostiziert wird und zudem dann vom Patienten offen gelegt wird, ist alleine Sache des Mitarbeiters – also da hat der Arbeitgeber in der vorliegenden Konstellation keinerlei Handhabe.
Also würde auch ein medizinisches Gutachten, in dem ME erst im März 2022 (bspw.) plötzlich gewahr wurde, dass der unmenschliche Druck als „Gesicht Borussias" zu seinem Zusammenbruch geführt hat, Grundlage genug sein, ein außerordentliches Kündigungsrecht in dem befristeten Arbeitsvertrag zu konstatieren.

Jedes Arbeitsgericht würde fragen: „Will der Verein durch Beharren auf den ruhenden, unentgeltlichen Arbeitsvertrag einem laut Gutachten von einem in genau dieser Konstellation - alle Verantwortung bei Herrn Eberl als Aushängeschild des Vereins - von einer schweren Depression heimgesuchten Manager de facto ein Berufsverbot auferlegen?!"

Davon unberührt wären etwaige Schadensersatzansprüche der Borussia, die zivilrechtlich durchgesetzt werden müssten, die aber nicht vor dem Arbeitsgericht verhandelt würden.

Aber dazu wird es m.E. niemals kommen, weil damit alle verlieren würden.


gesamter Thread: