Vielleicht reden wir aber auch aneinander vorbei (BORUSSEN)

Böki, Dortmund, Freitag, 03.06.2022, 20:50 ( vor 903 Tagen ) @ Böki

Es gibt bisher kein höchstrichterliches Grundsatzurteil und du hast recht, dass es an manchen Vertragsoptionen Zweifel gibt.

Als Rechtskonform gilt aber definitiv wenn beide Seiten sich eine Verlängerungsoption zugestehen, die dann aber ja einseitig gezogen werden kann. Entweder vom Spieler oder vom Verein. Wenn der Spieler dann eigentlich nicht mehr will als vor 3 Jahren fixiert hat er Pech. Kann umgekehrt aber ja auch passieren. Verein will loswerden, der Spieler zieht aber die Klausel.

Umstritten und teilweise in Einzelurteilen kassiert wurden tatsächlich Klauseln, wo nur eine Seite die Option an sich besitzt.

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hauptsache fussek - egal welche liga. und immer ein frischgezapftes in der jackentasche
Ein Hoch auf das ZirkusTheaterFussekShowbiz!


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