Naja die Klausel ist in dem Moment beidseitig wo sie (BORUSSEN)

Böki, Dortmund, Freitag, 03.06.2022, 18:09 ( vor 686 Tagen ) @ ace253
bearbeitet von Böki, Freitag, 03.06.2022, 18:22

von beiden Seiten unterschrieben ist. Und dabei kann natürlich eine Seite der anderen Seite vertraglich zugestehen den Vertrag zu bestimmten Bedingungen einseitig zu verlängern bzw. zu kündigen. Sonst wären Ausstiegsklauseln ja auch nicht gültig. Der Klassiker waren da was Verlängerungen betrifft immer Handyverträge ;-)

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hauptsache fussek - egal welche liga. und immer ein frischgezapftes in der jackentasche
Ein Hoch auf das ZirkusTheaterFussekShowbiz!


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