Wie möchte man denn einen Schlussstrich ziehen? (BORUSSEN)

Börnie, Donnerstag, 03.07.2025, 08:55 ( vor 7 Stunden, 35 Minuten ) @ Stephan_Dorsten

Fristlose Kündigung, die man dann vorm Arbeitsgericht mit 100 %iger Sicherheit verliert (und dann im Zweifel eh das Gehalt bis zum Vertragsende weiterzahlen muss), da hier sowieso - wenn überhaupt - eine Abmahnung in Frage käme:

"Äußerungen im privaten Umfeld
Doch es muss differenziert werden, ob sich Beschäftigte im privaten oder öffentlichen Umfeld äußern. Das BAG hat bereits 1965 zum Thema „Meinungsfreiheit unter Kollegen“ klar Stellung genommen: Solche anfechtbaren oder doch jedenfalls unvorsichtigen Äußerungen werden im Kreise der Kolleginnen und Kollegen in der sicheren Erwartung getan, dass sie nicht über den Kreis der Gesprächsteilnehmenden hinausdringen. Wer an diesem Gespräch teilnimmt, unterwirft sich den stillschweigenden Regeln menschlicher Gemeinschaften, die Äußerungen der Gesprächsrunde nicht an andere Stellen weiterzugeben, so die Richter.

Bis heute hat sich wenig an diesen „stillschweigenden Regeln menschlicher Gemeinschaft“ geändert. Äußerungen in persönlichen Gesprächen – auch unter Kolleginnen und Kollegen – sind Ausdruck der Persönlichkeit und stehen damit unter dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Und zwar selbst dann, wenn die Bemerkungen gegenüber Außenstehenden ehrverletzend sind.

Die oder der Einzelne darf darauf vertrauen, dass getroffene Aussagen, die den Betriebsfrieden stören oder das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber belasten könnten, nicht nach außen dringen."

Oder man bietet ihm - wie bei Kramer - einen Aufhebungsvertrag an. Wird aber auch nicht billig (wars bei Kramer wohl auch nicht). Der wäre schön blöd, wenn er auf sein Gehalt verzichten würde.


gesamter Thread: