Bei stark geschäftsschädigendem Verhalten (BORUSSEN)

Speedrich, Mittwoch, 02.07.2025, 15:55 ( vor 19 Stunden, 27 Minuten ) @ Jever

gehen Juristen durchaus von der Möglichkeit einer Vertragsstrafe aus. Also unabhängig vom Geschäftsfeld. Ein Bruttomonatsgehalt wurde demzufolge schon häufig verhängt. 10% wäre etwas mehr, also "hoch".

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Der Mensch denkt, das Chaos lenkt.


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