Sozialarbeiter haben eine grundlegende Schweigepflicht (BORUSSEN)

Böki, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 11:17 ( vor 30 Tagen ) @ MCFromage
bearbeitet von Böki, Dienstag, 26.11.2024, 11:21

die aber kein Zeugnisverweigerungsrecht darstellt. Heißt glaub ich, es muss nur gegenüber Richter und Staatsanwaltschaft ausgesagt werden. Nicht gegenüber der Polizei ohne höhere Anordnung. Und ich gehe davon aus, dass dies auch die Sozialarbeiter der FPs so betrifft. Es gibt entsprechend also einen nicht so geringen Grundschutz für vertrauliches.

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hauptsache fussek - egal welche liga. und immer ein frischgezapftes in der jackentasche
Ein Hoch auf das ZirkusTheaterFussekShowbiz!


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