Es geht aber auch allgemein (BORUSSEN)

Schuuulz , Duisburg, Freitag, 15.03.2024, 16:51 ( vor 252 Tagen ) @ Jever

um ein Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter. Stell dir Mal bspw Drogenberatung vor. Wenn die Staatsanwaltschaft den Sozialarbeiter einlädt und sagt: "Guten Tag, wie haben den Verdacht, dass ihr Klient illegale Drogen erworben hat. Erzählnse doch Mal."

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"Ich lehne es ab, diese Frage zu beantworten, weil ich die Antwort nicht kenne." - Douglas Adams


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