Zeitvertrag vs. unbefristeter Arbeitsvertrag (BORUSSEN)

geecebird, Düsseldorf, Dienstag, 23.08.2022, 08:32 ( vor 629 Tagen ) @ Sognando

Das ist nicht ganz richtig. Im normalen Leben gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen auch für zeitlich befristete Verträge.

Bei deinem Plea-Beispiel greifen DFL Statuten, die eine vorzeitige arbeitnehmerseitige Kündigung nur unter gewissen Umständen (einvernehmlich, Abfindung, etc) ermöglichen.


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