Die gesetzliche Kündigungsfrist habe ich nicht verstanden (BORUSSEN)

geecebird, Düsseldorf, Dienstag, 23.08.2022, 06:40 ( vor 823 Tagen ) @ MCFromage

Für normale Arbeitnehmer gilt ja die gesetzliche Kündigungsfrist. Bei Profisportlern ist das aber über die DFL Statuten anders geregelt. Nun ist ein Sportdirektor aber kein Spieler und fällt meines Wissens nicht unter die DFL Statuten, welche die Laufzeit von Verteägen regelt. Ergo sieht es doch eher wie ein bis 2026 befristeter Arbeitsvertrag aus. Das hat der Anwalt aber nicht angesprochen, also muss es auch hier irgendwelche Sonderregeln innerhalb der DFL geben, denn das reine Arbeitsgesetz gäbe das so nicht her und die gesetzliche Kündigungsfrist würde greifen.


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