Jan Urbich (BORUSSEN)

Kulik, Donnerstag, 13.08.2026, 00:45 ( vor 1 Tag, 9 Stunden, 9 Min. ) @ Bap

...es heißt, Braunschweig habe eine KO über 300-400T€ und wir hätten nur ein „Matching Right", wenn die ihn mal verkaufen sollten (nach dem Ziehen der KO).

So ganz passt die Aussage von Schröder „Ob er dann im nächsten Sommer zu uns zurückkehrt, wird er mit seinen Leistungen bei Eintracht Braunschweig selbst maßgeblich beeinflussen können“ dazu ja nicht. Hieße ja: Entweder, er spielt schlecht, dann zieht Braunschweig die KO nicht und er kehrt zurück. Oder er ist gut, dann wird er gehen.

Also quasi „spielst du nur gurkig genug, darfst du zurückkommen...und genau für den Fall haben wir vorher den Vertrag bis 2029 verlängert!" Das wäre nun wirklich wenig plausibel.

Also muss Schröder doch eine Rückkaufklausel haben, sonst macht das alles nicht so wirklich Sinn.
Oder gibt es da andere Infos?


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