Ergänzung zu "nicht bindend" (BORUSSEN)

Vengo, Berlin Kreuzberg, Mittwoch, 12.08.2026, 12:51 ( vor 10 Stunden, 10 Minuten ) @ Vengo

So ist die Rechtslage:

Bindend: Unternehmen und andere Beteiligte müssen einen Beschluss des Bundeskartellamts zunächst befolgen. Das Amt kann z. B. Zusammenschlüsse untersagen, Auflagen erteilen oder Bußgelder verhängen.

Aber: Gegen einen Beschluss kann Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt werden. Dessen Entscheidung kann in bestimmten Fällen noch vom Bundesgerichtshof überprüft werden.

Sofortige Wirkung: Viele Beschlüsse gelten zunächst weiter, auch wenn Beschwerde eingelegt wird. Das Gericht kann die Vollziehung allerdings aussetzen
(Kollege KI)

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Einst wart ihr Affen, und auch jetzt noch ist der Mensch mehr Affe, als irgend ein Affe. (Friedrich Wilhelm Nietzsche)


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