Shibbidi sagt: (BORUSSEN)

4-3-3, Mittwoch, 03.06.2026, 16:11 ( vor 1 Stunden, 0 Minuten ) @ JörgH.

Verkauft Verein A einen Spieler an Verein B, kann A sich vertraglich sichern, dass B den Spieler später nicht einfach an Verein C verkauft, ohne A vorher die Chance zu geben, das Angebot von C zu denselben Bedingungen zu matchen. (...) Auch der Spieler selbst bleibt relevant: Ein Transfer kommt nicht allein durch das Matching Right zustande. Der Spieler muss normalerweise ebenfalls einem neuen Arbeitsvertrag mit dem rückholenden Verein zustimmen. Das Matching Right bindet primär die Vereine untereinander, nicht automatisch den Spieler.
Gruß,
Tom


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