Anteilsverkäufe (BORUSSEN)

benthefan, Dienstag, 25.11.2025, 12:00 ( vor 3 Stunden, 23 Minuten ) @ JörgH.

sind ein anderes Thema, denn hier müsste der Verein Anteile abgeben und dieser wiederum ist zumindest in Teilen mitgliederbestimmt. Hier bräuchte es bei der MV eine Abstimmung.
Beim Stadionnamen geht es um Verträge welche die GmbH abschließt, wie bei jedem anderen Werbevertrag, wie bei jedem Anstellungsvertrag, Transfer, Abfindung etc. Eine Mitbestimmung auf operativer Ebene ist rechtlich ausgeschlossen und darüber hinaus auch überhaupt nicht umsetzbar.


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