Naja... (BORUSSEN)

Schwimmbuchs, Donnerstag, 07.04.2022, 15:03 ( vor 960 Tagen ) @ [unbekannter User]
bearbeitet von Schwimmbuchs, Donnerstag, 07.04.2022, 15:13

Die Richtgeschwindigkeit ist per Verordnung geregelt. Ob der Verkehrsminister aber ein strafbewehrtes Tempolimit auch einfach so regeln kann, ohne das Parlament zu beteiligen, weiß ich nicht. Hätte ich so aus dem Bauch heraus meine Zweifel, hab es aber nicht überprüft...

Edit:
Habe nachgeschaut: Er braucht die Zustimmung des Bundesrates. Nah dran... ;)


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