Exakt. Und ich habe mal geguckt... (BORUSSEN)

Elm, Donnerstag, 07.04.2022, 14:43 ( vor 960 Tagen ) @ sweda

....das sind in Deutschland keine 30 Autobahnübergänge ins benachbarte Ausland. Das kriegen die zuständigen Autobahnmeistereien in kürzester Zeit hin, da ein anderes Schild drüber zu schrauben. Dann noch § 3 Abs. 3 Nr. 2 c der StVO ändern in:

"Auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, gilt eine grundsätzliche Geschwindigkeitsbeschränkung von 130 km/h. Gleiches gilt auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben."

Fertig ist die Laube. Vielleicht maile ich das der Witzfigur mal. ;-)


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