P.S. hier nochmal meine Antwort unter einem Beitrag gestern (BORUSSEN)

Börnie, Donnerstag, 03.07.2025, 15:50 ( vor 8 Stunden, 21 Minuten ) @ Börnie

"Äußerungen im privaten Umfeld
Doch es muss differenziert werden, ob sich Beschäftigte im privaten oder öffentlichen Umfeld äußern. Das BAG hat bereits 1965 zum Thema „Meinungsfreiheit unter Kollegen“ klar Stellung genommen: Solche anfechtbaren oder doch jedenfalls unvorsichtigen Äußerungen werden im Kreise der Kolleginnen und Kollegen in der sicheren Erwartung getan, dass sie nicht über den Kreis der Gesprächsteilnehmenden hinausdringen. Wer an diesem Gespräch teilnimmt, unterwirft sich den stillschweigenden Regeln menschlicher Gemeinschaften, die Äußerungen der Gesprächsrunde nicht an andere Stellen weiterzugeben, so die Richter.

Bis heute hat sich wenig an diesen „stillschweigenden Regeln menschlicher Gemeinschaft“ geändert. Äußerungen in persönlichen Gesprächen – auch unter Kolleginnen und Kollegen – sind Ausdruck der Persönlichkeit und stehen damit unter dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Und zwar selbst dann, wenn die Bemerkungen gegenüber Außenstehenden ehrverletzend sind.

Die oder der Einzelne darf darauf vertrauen, dass getroffene Aussagen, die den Betriebsfrieden stören oder das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber belasten könnten, nicht nach außen dringen."

Eine (fristlose, da Neuhaus einen befristeten AV haben wird, ohne ordentliche Kündigungsmöglichkeit) Kündigung aufgrund seiner Äußerungen würden gerichtlich zu 100 % einkassiert. Und dann wirds so oder so teuer. Auch ein Auflösungsvertrag wird nicht günstig - siehe Kramer. Im Zweifel sitzt Neuhaus das aus. Dann wäre die Kritik auch genauso groß. Klar, der Fehler war die Verlängerung vor 2 Jahren. Aber das ist halt ein Risiko, was ein Manager nun mal eingehen muss. Auch bei Eberl oder anderen Managern/Sportdirektoren (oder wie die heute alle heißen) in der Vergangenheit gab es Fehlentscheidungen.


gesamter Thread: