Viel Kraft und Erfolg (BORUSSEN)

Kulik, Sonntag, 01.06.2025, 17:10 ( vor 4 Tagen ) @ Bechti

...eine Suchterkrankung könnte ja auch ärztlich verordnet sein. Dann zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen Lohnfortzahlung (von denen er 50-60% von der Krankenkasse wieder bekommt) und danach übernimmt die Krankenkasse bis zu einer gewissen Höhe das Gehalt.
Dir geht es in Deiner Frage zwar gar nicht um das Gehalt, aber i.d.R. gilt (ab bestimmter Betriebsgröße) m.W. Kündigungsschutz für krankgeschriebene MA.

Da Du ja sowieso mit Deinem Arbeitgeber reden musst und einen Grund angeben wirst für Deine Entscheidung, würde ich da ganz offen sein. Gerade, wenn Du gleich erklärst, dass Du keinesfalls Gehaltszahlungen für eine Krankschreibung zu Lasten des Arbeitgebers (in den ersten sechs Wochen) mitnehmen willst, dürfte ihm das imponieren (er steht dann ja quasi vor der Frage „Entweder der MA lässt sich krankschreiben, ich zahle und er hat sowieso Kündigungsschutz" oder „Ich einige mich jetzt mit ihm auf unbezahlte Freistellung und die Wiedereintrittsmöglichkeiten").

Das sollte Deine Chancen erhöhen, dass Du einen guten Weg findest, der für beide Seiten gangbar ist.

Natürlich unter dem Vorbehalt der Betriebsgröße, Kleinunternehmen bis 10 MA haben keinen Kündigungsschutz zu beachten. Und bei einem Kleinunternehmen wäre natürlich auch die Frage, ob es sich dieses überhaupt leisten kann, den Platz frei verfügbar freizuhalten - die Arbeit muss ja erledigt werden (dann von einem anderen. Was passiert mit dem, wenn Du zurückkommst?).
Solche Fragen muss sich ein Großunternehmen nicht stellen, weil es da natürlich Fluktuation aufgrund von Verrentung usw. gibt. Bei einem solchen würde ich mich an den Betriebsrat wenden und fragen, wie Du dich verhalten solltest.

In jedem Fall viel Kraft und vor allem Erfolg! Super, dass Du das angehst!! Die Deinen werden stolz auf Dich sein, dass Du an Dir arbeitest!


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