Deswegen Gerichtsbarkeit: Wer a sagt, muss auch b sagen (BORUSSEN)

Böki, Dortmund, Montag, 17.03.2025, 12:33 ( vor 14 Tagen ) @ JR

Wenn ich hingehe und im Betrieb eine Entscheidung eines leitenden Angestellten nach weiteren Überprüfungen der Sachlage überstimme, dann muss ich dafür auch in Verantwortung gehen und lande auf einer anderen Rechenschaftsebene, als die Instanz davor. Da kann ich auch nicht sagen, dass ich - obwohl ich viel mehr Zeit, viel mehr Expertisen etc. zur Verfügung hatte - genau so behandelt werden möchte wie der Kollege davor. Und genau das muss auch hier die Konsequenz sein. Solange die Regeln sind wie sie sind, darf nur der Feldschiri sich auf die Tatsachenentscheidungsregel berufen. Werden weitere Mittel hinzugezogen, muss auf der Seite der Verantwortungsübernahme für Fehlentscheidungen ebenso nachjustiert werden.

------

hauptsache fussek - egal welche liga. und immer ein frischgezapftes in der jackentasche
Ein Hoch auf das ZirkusTheaterFussekShowbiz!


gesamter Thread: