Argumentation des Anwalts... (BORUSSEN)

Genios, Mittwoch, 23.03.2022, 23:00 ( vor 974 Tagen ) @ Tansa07

...der Werfer habe sein Getränk legal gekauft und nicht reingeschmuggelt. Insofern läge kein Verschulden des Vereins vor und somit greife Paragraph 18 der eine Wiederholung bedinge.

Ah ja, dann kann ja in Zukunft jeder, dem der Spielstand nicht passt, seine Becher werfen... Dann will kein Linienrichter mehr ein Bayern-Spiel begleiten...


gesamter Thread: