Kompletter Artikel: (BORUSSEN)

Tansa07, Mittwoch, 23.03.2022, 16:44 ( vor 974 Tagen ) @ Wicked Bobcat

VfL-Anwalt Horst Kletke zu BILD: „Der Straftäter hat völlig legal sein Getränk gekauft und der Verein dadurch kein Verschulden an der Straftat. Deshalb muss das Spiel wiederholt werden. Das steht in Paragraph 18, im vierten Punkt der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB.”
Dort ist festgelegt, dass ein Spiel zu wiederholen ist, wenn keine der beiden Mannschaften Schuld am Abbruch trifft. Das wäre nach Kletke-Logik nur der Fall gewesen, wenn der Täter sein Wurfgeschoss ins Stadion geschmuggelt hätte und VfL-Sicherheitsleute dieses übersehen hätten.
Bochum will Spiel-Wiederholung! Ernstgemeint? Anwalts-Pflicht, jeden Strohhalm zu ergreifen? Oder nur Taktik? Denkbar nämlich, dass dieser Ansatz nur eine Verteidigungs-Strategie ist, um am Ende das drohende Bußgeld zu drücken oder einem möglichen Geisterspiel als DFB-Strafe zu entgehen...

Fakt ist, dass die komplett unschuldigen Gladbacher über ein Wiederholungsspiel nicht gerade erfreut wären…


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