Laut RP: (BORUSSEN)

Doc, Dienstag, 17.09.2024, 20:33 ( vor 65 Tagen ) @ geecebird

Borussia verwies vor dem Heimspiel gegen Union Berlin auf ein „juristisches Verfahren“, in dem der Verein jedoch keine Partei war.
Der Kläger, der das Lied 2003 komponiert hatte, sah seine Urheberrechte verletzt, weil der Beklagte, ein Vorstandsmitglied beim FPMG Supporters Club, die Wortmarke „Die Seele brennt“ beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet hatte. Im April 2021 wurde der Rechtsstreit außergerichtlich beigelegt.


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