Rein rechtlich gesehen ist (BORUSSEN)

holzhausborusse, Montag, 17.06.2024, 11:26 ( vor 158 Tagen ) @ K@os

Urlaub dafür da, sich vom Berufsleben zu erholen (Erholungsurlaub), und nicht dann noch den (lukrativen) Nebenjob nachzugehen.
Wie es im einzelnen als "Freischaffende" ist, kann ich nicht beurteilen......( Denke aber Arbeitsvertrag ist Arbeitsvertrag.....was da auch immer drin stehen mag)


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