Die Machtübergabe bei RB könnte interessant werden (BORUSSEN)

Sognando, nearest open pub, Mittwoch, 12.10.2022, 12:24 ( vor 773 Tagen ) @ [unbekannter User]

Dem Mateschitz soll es ja gesundheitlich nicht gut gehen, die Übergabe der Macht rückt näher. Er hat zwar einen Sohn, besitzt aber ja nur 49% an RB (was kaum einer weiß, dat der Laden mehrheitlich ner thailändischen Familie gehört). Also müsste dieser Miteigentümer zustimmen.


Das stimmt nicht ganz und wieder doch. Mateschitz und die thailändische Familie besitzen jeweils 49%. Der Sohn des thailändischen Unternehmers hat dazu noch einmal 2%. Aber warum müssten die zustimmen wenn Matschitz seine 49% seinem Sohn vermacht? Gemäß § 15 GmbHG darf ein Eigentümer jederzeit seine GmbH-Anteile verkaufen, [vererben, verschenken] wenn keine anderweitigen Regelungen durch den Gesellschaftsvertrag getroffen wurden. Es könnte also einer Zustimmung bedürfen, ist aber nicht zwangsläufig so.

Ich nehme an, Böki meint die Geschäftsführung und die Ernennung der Geschäftsführer durch die Gesellschafter.

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Plan b, Unterpunkt 1: Alles weiter wie bisher, aber mit Arbeitskreis


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