Moin Moin :-)) (BORUSSEN) 872 Views
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Merlin Röhl wechselt nach Freiburg 1512 Views
War bei uns im Gespräch.
https://www.kicker.de/transfer-fix-freiburg-gewinnt-zaehes-ringen-um-energetischen-roeh...
Grüße
Saublöder Vorname, macht nix 😉 880 Views
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Dann will ich einen Vercingetorix. 769 Views
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Plan b, Unterpunkt 1: Alles weiter wie bisher, aber mit Arbeitskreis
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Hat der einen Bruder namens Gandalf? 1035 Views
So Eltern ist ja alles zuzutrauen. Vor allem so eine literarische Kombination aus Vor- und Nachnamen.. irgendwann beflocken wir unsere Trikots mit Lancelot-Uwe Schnipsel und Jörg-Jesus-james Leutheusser-Schnarrenberger.
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Plan b, Unterpunkt 1: Alles weiter wie bisher, aber mit Arbeitskreis
Nein, ich glaub' der hieß Houdini. 796 Views
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Hat der einen Bruder namens Gandalf? 921 Views
Ich möchte das Trikot mit Jörg-Jesus..... gerne mal sehen. Werden da mehrere Reihen von oben nach unten beschrieben oder auf Rücken und Vorderseite spiralförmig....
Gruß aus Block 19, Reinhard
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nur der VFL.....
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Das ist wirklich gruselig 835 Views
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Bitte nicht! 1448 Views
Dieser Spieler passt m.E. beim besten Willen nicht zur Borussia. So etwas bringt uns nicht weiter. Könnte aber sein, dass ich schon wieder nicht gefragt werde.
Grüße
Ich denke, der geht zu Schlacke zurück?! 982 Views
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Eine Fa(r)ke Account?! ;o) 854 Views
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vielleicht kauft Draxler einfach ganz Schalke? ;-) 835 Views
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hauptsache fussek - egal welche liga. und immer ein frischgezapftes in der jackentasche
Ein Hoch auf das ZirkusTheaterFussekShowbiz!
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Moritz Nicolas an Kerkrade verliehen 864 Views
Nun, dann dürfte bei Sommer wohl nicht Gladbach verlassen 1370 Views
jedenfalls nicht in dieser Transferperiode, wünschenswert wäre ja eine Verlängerung, die wurde uns ja schon mehrmals "versprochen" .
Unwahrscheinlich, ja. 1277 Views
Andererseits könnte man theoretisch auch noch einen anderen Torwart verpflichten. Aber Sommer hat doch ohnehin schon bis 2027 verlängert, oder ?
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Oder ManU? ;-)..... 1080 Views
"Neue Nummer 2" - nee, da glaub ich kein Stück dran. Yann ist 33 und ein kluger Junge.
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Schon überraschend 1206 Views
Aufgrund der Lage von MG hätte man eigentlich erwarten können, dass Borussia sich am stärksten in Holland bedient und nicht in Skandinavien. Südeuropa war finanziell nie wirklich machbar für uns.
Auffällig ist schon, dass Borussia im Ausland das Ansehen als ideales Sprungbrett hat...kommt ein Schweizer, kommen viele nach. Ähnlich wie Frankreich.
Schon überraschend 1038 Views
Aufgrund der Lage von MG hätte man eigentlich erwarten können, dass Borussia sich am stärksten in Holland bedient und nicht in Skandinavien. Südeuropa war finanziell nie wirklich machbar für uns.
Auffällig ist schon, dass Borussia im Ausland das Ansehen als ideales Sprungbrett hat...kommt ein Schweizer, kommen viele nach. Ähnlich wie Frankreich.
Das gleiche dürfte nach Jensen und Simonsen auch die dänische Tendenz bei Borussia beeinflusst haben. 50 verschiedene Länder hat mich jetzt allerdings überrascht.
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Plan b, Unterpunkt 1: Alles weiter wie bisher, aber mit Arbeitskreis
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Interessant auch der Stand 2016..... 945 Views
Das mit den ganzen Brasilianern war mir nicht bewusst.
Wundert mich auch, abgesehen von LEV, die haben ja zu Calmunds Zeiten das halbe Amazonas-Gebiet verpflichtet.
Rechtliche Einschätzung Eberl & RB 2038 Views
...wir wissen natürlich alle nicht, wie der GF-Anstellungsvertrag von Maxi aussieht. Ich vermute aber, dass der Verein bei der Ausgestaltung bereits im Blick gehabt hat, dass Eberl ein umworbener Sportdirektor in der Branche ist und eine Amtsniederlegung vertraglich antizipiert hat. Inklusive einer entsprechenden Wettbewerbsklausel.
Grundsätzlich handelt es sich ja um einen befristeten Arbeitsvertrag. Dies bedeutet, dass er während der Laufzeit lediglich außerordentlich gekündigt werden darf. Zudem sind bei einem Geschäftsführer zwei Dinge zu unterscheiden: Er vertritt die Organschaft als GF, gleichzeitig ist er aber Angestellter der GmbH. So lange er noch GF ist, gelten strengere Regeln als für den lediglich Angestellten, weswegen die clevere Gesellschafterversammlung bei Schwierigkeiten mit dem GF immer zunächst versucht, eine Beendigung des Angestelltenverhältnisses zu verhandeln, bevor sie ihn als GF abberuft.
Dies ist nun bei Eberl nicht mehr der Fall, was für Borussia erstmal negativ ist, denn jetzt ist das (grundsätzlich arbeitnehmerfreundliche) Arbeitsgericht bei einer Auseinandersetzung zuständig und nicht das Landgericht (dies wäre der Fall, wäre er noch GF).
Andererseits hätte ein Arbeitsrechtler Eberl vermutlich von seiner legendären PK abgehalten. Dass, was er dort erklärte, kam einer öffentlichen Amtsniederlegung gleich (äquivalent zur Abberufung durch die GmbH, nur ausgehend vom GF). Gerade, weil diese Amtsniederlegung für die Borussia zur Unzeit (Transferperiode, Abstiegskampf) erfolgte, könnte die Gesellschaft daraus einen Auflösungsschaden und Schadensersatz versuchen geltend zu machen.
Aus GF-Erfahrungen und auch als Vertreter der GmbH vor dem Arbeitsgericht würde ich als Außenstehender ohne jegliche Kenntnis des Vertrags folgendes vermuten:
- Wenn es hart auf hart kommt - dazu wird es definitiv nicht kommen, aber zu den Verhandlungen wird jede Seite ihr „Blatt" kennen - müsste Max m.E. fast zwingend eine „Burn-Out-Karte" spielen, um aus Schadensersatzansprüchen aufgrund seiner Amtsniederlegung rauszukommen. Das hieße, er würde ein Attest/medizinisches Gutachten beibringen, welche ihm entsprechende Erschöpfung bescheinigt, aus der ein außerordentliches Kündigungsrecht des GF-Vertrages erfolgte.
- Wenn in dem Gutachten erklärt würde, dass er aufgrund des hohen Erwartungsdrucks bei der Borussia in die Knie gegangen ist, er dann aber die Monate der Erholung genutzt habe, um sich wieder zu stabilisieren und nun die Chance habe, bei einem Verein weiterzuarbeiten, der in finanziell entspannten Verhältnissen arbeitet und wo die Verantwortlichkeiten auf mehrere Schultern verteilt würden - was seiner weiteren Genesung sehr zuträglich wäre - würde die Borussia es vor einem Arbeitsgericht sehr schwer haben, dagegen zu bestehen.
- Nun glaube ich nicht, das ME der Borussia diese Art des „ugly winning" zumuten würde. Aber sein Berater kann solche Eventualitäten schon mal ansprechen. Der Borussia bliebe als Entgegnung nur, dass man dieses Vorgehen dann öffentlich machen würde und ME damit in der Branche sicherlich einen erheblichen Reputationsschaden erleiden würde.
Daran hat niemand ein Interesse.
Deswegen wird es zu einer Auflösung des noch bestehenden Angestelltenverhältnisses kommen und RB Leipzig der Borussia eine Entschädigung zahlen. Diese wird nach meiner Einschätzung aber deutlich geringer sein, als von Fans („20 Mio!") und Medien (BILD mit 10 Mio.) angenommen. Wer die Causa Eberl mit der von Nagelsmann vergleicht, verkennt, dass es bei Nagelsmann eine wesentlich unstrittigere Vertragskonstellation gab als bei Eberl, bei dem es einige Unwägbarkeiten gibt.
Alles über 5 Mio. (ggfs. zzgl. der Rückzahlung einer bei der Vertragsverlängerung möglicherweise gezahlten Signing Fee) würde mich überraschen, ich gehe sogar eher von 2-3 Mio. aus und freundlichen Worten, dass man Maxi viel Zufriedenheit bei seiner neuen Aufgabe wünscht.
Man müsste mal schauen, was DAX-Unternehmen beim vorzeitigen Wechsel von Vorständen bezahlt haben, wenn man darüber jegliche Wettbewerbsverbote eliminierte, aber viel mehr wird das nach meiner Erinnerung auch nicht gewesen sein.
Von daher denke ich auch, es wäre okay. Bei 5 Mio. würde ich an Borussias Stelle sofort einschlagen, weil man an einer Schlammschlacht genauso wenig Interesse hat wie Eberl und RB.
Warum der lange Vortrag? Die weitverbreiteten Thesen von „entweder die Rinderbrühe zahlt das, was wir uns vorstellen oder Maxi kann seinen ausgesetzten Arbeitsvertrag ohne Gehalt bis 2026 genießen" halte ich für ein vollkommen unrealistisches Szenario.
Interessant - ich hoffe nur es ist bald vorbei... 1270 Views
...letztendlich wird man sich irgendwie einigen um das gesicht aler zu wahren.
Ich bin Eberl dankbar für das Geleistete und nicht glücklich wie das alles zu Ende ging, insbesondere wenn es denn jetzt RB wird.
Insofern bekommt er von mir kein Denkmal, aber ich verdamme ihn auch nicht.
So in etwa würde ich das auch sehen 1135 Views
Wenn es denn überhaupt dazu kommt, dass er dorthin geht.
Borussia kann Eberl jederzeit einen adäquaten Job neben 1308 Views
bearbeitet von Böki, Mittwoch, 17.08.2022, 10:49
Virkus anbieten. Eberls Stelle sollte ja eh dupliziert werden und Eberls selbst sagte, dass dies möglicherweise der bessere Weg gewesen wäre. Dann müsste Eberl zudem belegen warum er denn nun wieder bei RB arbeiten kann, bei Borussia aber nicht (will/kann).
Die Gemengelage ist schon fröhlich breit, Borussia könnte Eberls Wiedereinstieg massiv torpedieren, verzögern und mit massivem Druck versehen, wenn die Gefahr für Schadensersatzansprüche besteht.
Von daher sehe ich Eberl nicht in einer so starken Position wie du beschreibst, ich gehe daher eher von einer massiven Ablöse aus, wenn er zeitnah wechselt.
Die jetzigen Medienplatzierungen deuten für mich auf eine Strategie hin der Öffentlichkeit vorzugaukeln, dass Eberl quasi für lau geht, um ihm einen ziemlich drucklosen Einstieg zu ermöglichen.
Am Ende wird man Stillschweigen über die Ablöse vereinbaren, Borussia kassiert 8 - 10 Mios und das Aussenbild des schwachen, angeschlagenen Managers, der von RB liebevoll in das Business wieder eingegliedert wird, bleibt bei der Breite der Sympathisanten des Business vor Augen.
Und das ist eben die Zielgruppe von RB. Vorbereitendes Marketing läuft da gerade.
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Rechtliche Einschätzung Eberl & RB 1184 Views
Du meinst, das Beibringen von Attesten bzw. medizinischen Gutachten geht nachträglich, nach so einer Zeit?
Glaube ich nicht. Eberl hätte sich damals krankschreiben lassen müssen. Hat er nicht, den Schritt wollte er offensichtlich nicht gehen. Hatte er das gemacht, gäbe es kein ruhendes Arbeitsverhältnis.
Deshalb imo eine andere Ausgangslage als die, die du beschreibst.
Eberl muss nur noch den Angestelltenvertrag kündigen, denn die Gesellschafterversammlung hat ihn ja schon als GF abberufen.
Und, ja, ich glaube, wenn er jetzt ein Gutachten vorlegt, welches ein über Monate (seit 2021) bestehendes Erschöpfungssyndrom attestiert, dann reicht dies zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages.
Eine Krankschreibung wäre nur nötig gewesen, um weiterhin Gehaltszahlungen des Arbeitgebers zu sichern. Darauf hat er meines Wissens verzichtet in der Übereinkunft über das ruhende Arbeitsverhältnis.
Und wann eine Erkrankung, die möglicherweise bereits seit längerem besteht, genau diagnostiziert wird und zudem dann vom Patienten offen gelegt wird, ist alleine Sache des Mitarbeiters – also da hat der Arbeitgeber in der vorliegenden Konstellation keinerlei Handhabe.
Also würde auch ein medizinisches Gutachten, in dem ME erst im März 2022 (bspw.) plötzlich gewahr wurde, dass der unmenschliche Druck als „Gesicht Borussias" zu seinem Zusammenbruch geführt hat, Grundlage genug sein, ein außerordentliches Kündigungsrecht in dem befristeten Arbeitsvertrag zu konstatieren.
Jedes Arbeitsgericht würde fragen: „Will der Verein durch Beharren auf den ruhenden, unentgeltlichen Arbeitsvertrag einem laut Gutachten von einem in genau dieser Konstellation - alle Verantwortung bei Herrn Eberl als Aushängeschild des Vereins - von einer schweren Depression heimgesuchten Manager de facto ein Berufsverbot auferlegen?!"
Davon unberührt wären etwaige Schadensersatzansprüche der Borussia, die zivilrechtlich durchgesetzt werden müssten, die aber nicht vor dem Arbeitsgericht verhandelt würden.
Aber dazu wird es m.E. niemals kommen, weil damit alle verlieren würden.
Habe ich gerne gelesen. 1078 Views
:-) 971 Views
...das klingt natürlich sehr schmeichelhaft, besten Dank. Bin aber kein glamouröser Anwalt, sondern nur biederer Dipl.Kfm.
Und als GGF durchaus mal mit leidigen arbeitsrechtlichen* Fragen konfrontiert. Aber nach den ersten Erfahrungen habe ich dann immer klein beigegeben, weil die Aussichten für Arbeitgeber vorm Arbeitsgericht mit „äußerst trüb" noch ziemlich optimistisch beschrieben sind. Deswegen gehe ich davon aus, dass ME leichtes Spiel hätte, wenn er es geschickt (und skrupellos) angehen würde.
*Damit das keinen falschen Zungenschlag von wegen „Hire-and-Fire-Kulik" bekommt: kununu hat uns gerade bescheinigt, zu den Top-5%-Arbeitgebern zu gehören was den Bewertungsdurchschnitt betrifft
Rechtliche Einschätzung Eberl & RB 933 Views
Wie glaubwürdig wäre es vor Gericht, eine nachträglich attestierte Krankschreibung wegen Burn-Out o. Ä. vorzulegen, um woanders einen Job antreten zu können? Möglicherweise hat er dieses Attest noch gar nicht, sondern müsste es sich jetzt besorgen. Und anschließend bei RB starten? Welches Gericht würde ihm das abnehmen?
Sicher, dazu wird es nicht kommen, weil alle Beteiligten Schaden nähmen. Aber dass die Sachlage derart für ihn spricht, bezweifle ich.
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Rechtliche Einschätzung Eberl & RB 1054 Views
[*]Wenn es hart auf hart kommt - dazu wird es definitiv nicht kommen, aber zu den Verhandlungen wird jede Seite ihr „Blatt" kennen - müsste Max m.E. fast zwingend eine „Burn-Out-Karte" spielen, um aus Schadensersatzansprüchen aufgrund seiner Amtsniederlegung rauszukommen. Das hieße, er würde ein Attest/medizinisches Gutachten beibringen, welche ihm entsprechende Erschöpfung bescheinigt, aus der ein außerordentliches Kündigungsrecht des GF-Vertrages erfolgte.
[*] Wenn in dem Gutachten erklärt würde, dass er aufgrund des hohen Erwartungsdrucks bei der Borussia in die Knie gegangen ist, er dann aber die Monate der Erholung genutzt habe, um sich wieder zu stabilisieren und nun die Chance habe, bei einem Verein weiterzuarbeiten, der in finanziell entspannten Verhältnissen arbeitet und wo die Verantwortlichkeiten auf mehrere Schultern verteilt würden - was seiner weiteren Genesung sehr zuträglich wäre - würde die Borussia es vor einem Arbeitsgericht sehr schwer haben, dagegen zu bestehen.
Du meinst, das Beibringen von Attesten bzw. medizinischen Gutachten geht nachträglich, nach so einer Zeit?
Glaube ich nicht. Eberl hätte sich damals krankschreiben lassen müssen. Hat er nicht, den Schritt wollte er offensichtlich nicht gehen. Hatte er das gemacht, gäbe es kein ruhendes Arbeitsverhältnis.
Das schätze ich auch so ein. Kann mir nicht vorstellen, dass das anerkannt wird. Zudem, wenn man das beibringt, um woanders einen neuen Job anzutreten.
Und das über die Medien verbreitete Gerücht von einem Deal, der besagt, dass Eberl auf Gehalt verzichtet und es dafür keine Ablöse gibt, kann ich auch nicht nachvollziehen.
Bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis entfallen die Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit. Arbeitnehmer erbringen keine Leistung mehr und Arbeitgeber überweisen keine/n Gehalt/Lohn. Da muss gar nichts abgemacht werden.
Eben. Er wollte nicht mehr, erbringt keine Arbeitsleistung. Folglich kann Borussia doch nicht verpflichtet sein, ihm Gehalt zu zahlen. Genauso wenig kann er Anspruch auf eine kolportierte Abfindung haben.
Worüber auch diskutiert werden könnte, ist ob Eberl die "Treuepflicht" des Arbeitnehmers, die besagt, dass er seinem Arbeitgeber nicht schaden darf, verletzt hat.
Und was ist mit dem Wettbewerbsverbot, also es darf nicht für andere gearbeitet werden, solange das Arbeitsverhältnis besteht, also auch wenns ruht. Sind Verhandlungen mit anderen schon eine Verletzung?Ich glaube auf jeden Fall, das kann alles noch sehr interessant werden, so an der Sache überhaupt etwas dran ist .
Allerdings. Warten wir mal ab. Vielleicht baggern die weiter an ME rum, er hat aber eigentlich schon abgesagt, weil er nicht nicht wieder arbeiten will oder gar, weil er DA nicht hin will. Wer weiß ...
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Rechtliche Einschätzung Eberl & RB 912 Views
Ich denke, ebenso wie Böki oben, dass M.E. nicht in der besten Position ist. Er war schlecht beraten, so zurückzutreten. Jeder Arzt hätte ihm damals ein "Burn-Out" bescheinigt und dann wäre er heute in einer besseren Position.
Vielleicht sieht er sich gar nicht in einer so schlechten Position oder findet es ok, wenn Borussia eine Ablöse bekommt. Dass RB auf ihn zukommt, hat er damals womöglich nicht wissen können. Jetzt müssen sie halt zahlen, wenn sie ihn haben wollen. Ist ja nicht sein Problem. Vorausgesetzt, er einigt sich mit denen.
[Gelöscht] 1005 Views
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Ja, das mit Weisweiler war wirklich schlimmer. Vor allem, 936 Views
wenn wir gegen die Ziegen auch noch verloren haben.
Rechtliche Einschätzung Eberl & RB 948 Views
Auf jeden Fall sollte klar sein, dass egal wie das nun ausgeht, Dankbarkeit für das Geleistete ebenso selbstverständlich sein sollte, wie auch die Erkenntnis, dass ihm nicht nachgeweint werden muss.
👍👍
Moin AblöseFans 854 Views
😁 1093 Views
Gegen Ablöse für Spieler, die nur zwei, drei, vier Jahre bei einem Club sind, hab ich natürlich grundsätzlich nix. Aber 23 Jahre sein Leben in den Dienst eines Vereins stellen, als Spieler und Manager, und dann womöglich durch hohe Ablöseforderungen blockiert zu werden, ist m. E. etwas anderes.
Meinst du das jetzt ernsthaft, oder gilt der Smilie 1041 Views
für dein gesamtes Posting?
Ich bin der letzte der die Leistung von Eberl schmälern möchte, Gladbach verdankt im sehr viel, aber er hat sich eben auch verrannt. Jetzt ist daran auch Eberl nicht alleine Schuld und bei einem Wechsel bspw. zu Bayern wäre ich auch voll bei dir, bei dem RB Konstrukt sehe ich es aber schon so, dass man eine Ablöse zahlen kann. Einfach schon aus Prinzip, unabhängig davon, dass jedenfalls teilweise die Argumentation mit dem bösen Fußballgeschäft von Eberl für mich nicht mehr ganz so passt. Und dass er weniger Druck in Leipzig hat, als in Gladbach ist doch auch wohl kaum anzunehmen.
Aber es bleibt abzuwarten, da man es in Leipzig nicht dementiert wird da schon etwas dran sein, man darf auch nicht vergessen, dass der Abgang von Eberl dem Verein auch an manchen Stellen Geld gekostet haben wird.