völlig O.T.: Kennt sich jemand im Verwaltungsrecht aus? (BORUSSEN) 1683 Views

JörgH. , Montag, 20.06.2022, 11:19 (vor 1221 Tagen)

Hallo zusammen,

ich benötige keine umfassende Rechtsberatung, sondern hätte gerne eine Einschätzung, ob und in wie weit es meine Erfolgsaussichten voraussichtlich mindert, wenn ich mich vor dem Verwaltungsgericht selbst vertreten würde.
Es geht um die Klage wegen eines nicht bewilligten (bzw. nicht vorhandenen) Kindergartenplatzes Ü3. Kann auch gerne eine PN schreiben.

Herzlichen Dank im Voraus sagt
JörgH.

[Gelöscht] 813 Views

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Und, was machste? 804 Views

JörgH. , Donnerstag, 23.06.2022, 16:07 (vor 1218 Tagen) @ [unbekannter User]

vielen Dank für Ihre Anfrage "Kindergartenplatz Ü3" auf yourXpert. Leider haben wir keine*n Expert*in gefunden, welche*r Ihre Anfrage beantwortet.

Hmmm.


Grüße

Hab noch keine Antwort von den xperten 831 Views

JörgH. , Dienstag, 21.06.2022, 20:36 (vor 1220 Tagen) @ [unbekannter User]

Die haben noch um Geduld gebeten. Ich denke, wir klagen mit Anwalt. Eilantrag usw. Wir haben derzeit leider wenig Zeit und mentale Kraft, uns richtig zu kümmern.

Grüße

völlig O.T.: Kennt sich jemand im Verwaltungsrecht aus? 1117 Views

Urknall, Montag, 20.06.2022, 17:28 (vor 1221 Tagen) @ JörgH.

Auch wenn die Gesetzeslage klar zu sein scheint, sind die Kommentierungen (Gesetzeskommentar) zu den Gesetzen wichtig.
Die haben Gewicht. Ebenso gleichgelagerte Urteile aus vorangegangen Prozessen, über die man ggf. keine Kenntnis hat (wie eben von den Kommentaren).
Ich kenne den Fall ja jetzt nicht, also wie klar das jetzt ist - und kenne mich im Verwaltungsrecht eh nur wenig aus - aber grundsätzlich ist ein Hinzuziehen eines Fachanwaltes immer von Vorteil. Er/Sie wird schon vorher eine Einlassung verfassen (sollte zumindest so sein), s.d. sich der Fall für den Richter schon vor der Verhandlung darstellt und ggf. bewertet wird. Die Anhörungen vor Gericht sind dann meisten nur noch eine Formsache.

auch OT: 1381 Views

zimmo, Montag, 20.06.2022, 13:40 (vor 1221 Tagen) @ JörgH.

Das ist ja mal geil:
https://www.youtube.com/shorts/pLllc6pBv70

völlig O.T.: Kennt sich jemand im Verwaltungsrecht aus? 1215 Views

mailand71 , Burgdorf, Montag, 20.06.2022, 13:35 (vor 1221 Tagen) @ JörgH.

Wesentlich ist, dass Du beim zuständigen Jugendamt den Platz geltend gemacht hast und von dort kein Platz zugewiesen werden konnte. Der Rest scheint dann relativ klar zu sein, s. z. B. hier oder hier. Die Gerichte kommen auch mit Klageeinreichungen von Laien gut klar, gerade in solchen Fällen.

Puh... 1546 Views

Elm, Montag, 20.06.2022, 12:10 (vor 1221 Tagen) @ JörgH.

...kenne mich zwat mit Verwaltunsgrecht aus, aber wenn man sich nicht anwaltlich vertreten lassen möchten, muss man sich schon ziemlich sicher sein, dass die Rechtslage eindeutig ist. Der Antragsgegner wird ja wahrscheinlich eine Stadt oder Gemeinde sein und die haben natürlich Juristen in ihren Rechtsämtern sitzen, die entsprechend Ahnung haben.

Was spricht denn gegen einen Anwalt? Fehlende Rechtsschutzversicherung?

Ja, auch 1502 Views

JörgH. , Montag, 20.06.2022, 12:49 (vor 1221 Tagen) @ Elm

Wir haben eine, es wurde uns aber mitgeteilt, dass unser Tarif eine solche Sache nicht umfasst, da er veraltet sei. Und die Anwälte rufen schon sehr hohe Summen für so etwas auf. An sich gibt es für sie wohl im Verwaltungsrecht nicht soo viel zu verdienen, weshalb man verständlicherweise auf Stundenbasis kalkuliert. Da ist man aber schnell mal bei "einigen Tausendern", wie man uns heute am Telefon sagte.

Zum Fall: Die Rechtslage ist nach meiner Einschätzung (die so auch schon bestätigt wurde) so eindeutig, wie sie nur sein könnte. Aber natürlich muss eine Klage dennoch mit entsprechenden Formulierungen abgefasst sein. Und wo man diese herbekommen könnte, ist mir noch nicht ganz klar.

Grüße

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Vielen Dank! 857 Views

JörgH. , Montag, 20.06.2022, 14:14 (vor 1221 Tagen) @ [unbekannter User]

- kein Text -

Klage... 1451 Views

Elm, Montag, 20.06.2022, 12:58 (vor 1221 Tagen) @ JörgH.

...kann grundsätzlich auch formlos erfolgen. Die "Formulierungen" kann auch jemand verfassen, der halbwegs sprachgewandt ist und die Rechtslage (aus seiner Sicht) wiedergeben kann. Ich habe schon Klagen ans VG gesehen...das wäre mir peinlich gewesen, sowas an ein Gericht zu schicken. :-)

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