Ist das "Ahoi hoi" noch nicht markenrechtlich geschützt? (BORUSSEN)

vflchris, Samstag, 07.05.2022, 11:00 ( vor 930 Tagen ) @ [unbekannter User]

Darf das jeder für die morgendliche Begrüßung benutzen? Gibt es in dem Fall nicht so was wie Gewohnheitsrecht? Was sagt Super-K zu dieser unfassbaren "Kaperung"? Fragen über Fragen, ich bin verwirrt.


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