Gewerkschaft der Fußballer bestätigt meine Sicht (BORUSSEN)

Böki, Dortmund, Mittwoch, 10.06.2026, 14:36 ( vor 5 Stunden, 21 Minuten ) @ Böki

VDV-Justiziar Dr. Frank Rybak dazu: "Ich halte eine beidseitige Verlängerungsoption bei Minderjährigen für eine klare Umgehung der verbindlichen Vorgabe des FIFA-Reglements, soweit Grundlaufzeit und Verlängerungszeitraum zusammen drei Jahre überschreiten. Das FIFA-Reglement verbietet mehr als dreijährige Vertragsbindungen bei Minderjährigen einschränkungslos. Gegen dieses Verbot wird auch dann verstoßen, wenn der Klub die Möglichkeit hat, den Vertrag einseitig und gegen den Willen des Spielers auf vier oder sogar fünf Jahre zu verlängern. Es macht insoweit keinen Unterschied, ob ein Vertrag von vornherein auf vier oder fünf Jahre befristet ist oder der Klub diese Vertragsdauer unmittelbar nach Unterzeichnung des Fördervertrages durch Optionsausübung begründen kann. Daher sind bei Minderjährigen in diesen Konstellationen auch beidseitige Verlängerungsoptionen rechtswidrig. Einseitige Verlängerungsoptionen zu Gunsten des Klubs sind nach deutschem Recht und der Rechtsprechung der FIFA-Dispute Resolution Chamber ohnehin grundsätzlich unzulässig."

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hauptsache fussek - egal welche liga. und immer ein frischgezapftes in der jackentasche
Ein Hoch auf das ZirkusTheaterFussekShowbiz!


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