§ 9a DFB Recht- und Verfahrensordnung (BORUSSEN)

Wicked Bobcat ⌂, Erkelenz, Donnerstag, 24.03.2022, 09:22 ( vor 920 Tagen ) @ Bap

Verantwortung der Vereine
1. Vereine und Tochtergesellschaften sind für das Verhalten ihrer Spieler,
Offiziellen, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Mitglieder, Anhänger, Zuschauer
und weiterer Personen, die im Auftrag des Vereins eine Funktion während
des Spiels ausüben, verantwortlich.
2. Der gastgebende Verein und der Gastverein bzw. ihre Tochtergesell-
schaften haften im Stadionbereich vor, während und nach dem Spiel für
Zwischenfälle jeglicher Art

Das sollte dann doch eine recht kurze Verhandlung werden... wenn überhaupt


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