Aber nicht alles. (BORUSSEN)

Sognando, nearest open pub, Mittwoch, 23.03.2022, 12:21 ( vor 975 Tagen ) @ Speedrich

Bei Spielabbruch sieht das Regelwerk ja vor, dass die Partie für das an dem Abbruch unschuldige Team 2:0 gewertet wird. Führt es zum Zeitpunkt des Abbruchs höher, ist der höhere Spielstand der Endstand. Jetzt muss man aber dem VfL Bochum auch eine Schuld nachweisen können. Zwar ist der Becherwerfer offenbar bekannt, aber mal angenommen, er ist kein Vereinsmitglied. Wer ist denn dann Schuld? Der VfL Bochum weil er Bier in Bechern verkauft? Das könnte noch überraschend werden.
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Spielordnung §14
Wird ein Bundesspiel ohne Verschulden beider Mannschaften vorzeitig
abgebrochen, so ist es an demselben Ort zu wiederholen. Trifft eine
Mannschaft oder ihren Club oder beide Clubs ein Verschulden an dem
Spielabbruch, ist das Spiel dem oder den Schuldigen mit 0:2 Toren für
verloren, dem Unschuldigen mit 2:0 Toren für gewonnen zu werten. Hat der
Unschuldige im Zeitpunkt des Abbruchs ein günstigeres Ergebnis erzielt, so
wird dieses Ergebnis gewertet. Dies gilt entsprechend, wenn eine
Kapitalgesellschaft beteiligt ist.
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Mannschaften waren ja nicht schuld. Also Wiederholungsspiel m. E. nicht ausgeschlossen.

Wenn ich das richtig auf dem Schirm habe, dann hat der VfL Bochum für einen reibungslosen und sicheren Spielablauf zu sorgen. Den Verein trifft daher die Schuld durch Unterlassung entsprechender Sicherheitsmaßnahmen am Spielabbruch. Dass die Mannschaften daran nicht beteiligt waren, entlastet nicht den Verein. Ich glaube, da sind mehr so Sachen wie Nebel, massiver Regen etc. mit gemeint, die zu einem Wiederholungsspiel führen könnten. Im ähnlich gelagerten Fall Pauli-Frankfurt wurde ebenfalls gegen Pauli entschieden. Vereinsmitgliedschaft ist kein Kriterium, das bei der Beurteilung der Schuld am Spielabbruch in Betracht gezogen wird, daher dürfte es insgesamt keine Alternative dazu geben, das Spiel mit 2:0 für uns zu werten.

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Plan b, Unterpunkt 1: Alles weiter wie bisher, aber mit Arbeitskreis


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